Von der Redaktion
Zwei scheinbar unverwandte Themen liefern Konfliktstoff für die Befürworter und Gegner auf beiden Seiten der Diskussion. Um welche Themen handelt es sich? Zum einen ist es der Einsatz genmanipulierter Lebensmittel und zum anderen die Adoption von Kindern bzw. eine Familiengründung durch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.
Die Befürworter genmanipulierter Produkte weisen auf die Vorteile der Gentechnik in der Landwirtschaft hin. So sind die Erträge bei genmanipulierten Pflanzen ergiebiger, sie sind gegen Insektenbefall und sonstige Schädlinge resistenter, es muss deshalb weniger Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, was für die Umwelt positiv ist. Aus den ländlichen Regionen Asiens und Afrikas wird berichtet, dass es unter den Landarbeitern weniger schwere Erkrankungen gibt, seit dort gentechnisch veränderte Baumwolle angebaut wird, die auch dann gedeiht, wenn man sie mit weniger Pestiziden behandelt.
Die Gegner der Gentechnik fragen: Welche Auswirkungen haben genmanipulierte Pflanzen auf die Menschen? Das weiß man nicht. Es fehlen Langzeitstudien über die Folgen des Konsums gentechnisch veränderter Nahrung. Solche Lebensmittel unterliegen zwar einem Zulassungsverfahren, bevor sie auf den Markt kommen. Doch es sind oft die Hersteller selbst, die die Sicherheit ihrer Produkte testen. Dabei werden Versuchstiere beobachtet, aber in der Regel dauern die Tests weniger als 90 Tage und werden zumeist an Mäusen oder Ratten durchgeführt.
Wird es uns bei genmanipulierten Lebensmitteln ähnlich ergehen wie bei der Röntgenbestrahlung, deren Gegner anfangs als wissenschaftsfeindlich abgestempelt wurden? Erst Jahrzehnte später stellte man die möglichen negativen Auswirkungen dieser Technologie fest.
Ähnlich sieht es aus bei der Frage, wie sich Kinder entwickeln, die bei gleichgeschlechtlichen bzw. „unnatürlichen“ Eltern (Römer 1,26-27) aufwachsen. In seiner Kritik an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf das Ehegattensplitting für homosexuelle Paare meinte der frühere Arbeitsminister Norbert Blüm: „Die [natürliche] Familie ist die Elementareinheit der Gesellschaft, die auf ihr Weiterleben angelegt ist. Diese Funktion vermögen gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht einzulösen.“ Das Bundesverfassungsgericht könne nicht ändern, „dass Kinder nicht gleichgeschlechtlichen Partnerschaften entspringen“ (FAZ, 4. Januar 2014).
Anfang März fragte der stellvertretende Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaats Michigan, Kristin Heyse, bei einer Verhandlung vor einem Bundesgericht in einem Rechtsstreit über Adoptionsrechte für gleichgeschlechtliche Paare: „Ist es nicht vernünftig zu meinen, dass es einem Kind wohl bekommt, wenn es eine Mutter und einen Vater hat?“
Das in Detroit ansässige Bundesgericht interessierte sich für das soziale Wohlergehen von Kindern gleichgeschlechtlicher Paare. Befürworter und Gegner kamen zu Wort, aber wie bei der Frage nach den Auswirkungen genmanipulierter Nahrung gibt es keine Langzeitstudien über die Entwicklung solcher Kinder.
Eine längere Langzeitstudie als Jesu Antwort auf die Frage nach der Ehe bzw. Familie gibt es nicht: „Der im Anfang den Menschen geschaffen hat, schuf sie als Mann und Frau“ (Matthäus 19,4-5).