Millionen von Menschen in den westlichen Industrieländern haben sich für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft entschieden. Sind solche Partnerschaften stabiler als die traditionelle Ehe?
Von Noel Horner und Paul Kieffer
In früheren Jahren nannte man es „in Sünde leben“. Gemeint war eine außereheliche Lebensgemeinschaft, die in manchen Ländern sogar gesetzlich verboten war. Einige Soziologen meinen, die Ausbreitung geschlechtlich übertragbarer Krankheiten habe die sexuelle Revolution gebremst, aber der Trend zu mehr außerehelichen Gemeinschaften hält unvermindert an.
In den 1960er Jahren war die nichteheliche Lebensgemeinschaft für junge Menschen in den westlichen Industrieländern Teil ihres Protests gegen das „Establishment“, in diesem Fall gegen die bürgerliche Familie. Inzwischen hat das Zusammenleben ohne Trauschein „den Ruch des Revolutionären oder Anstößigen verloren“, es ist „zur gesellschaftlich akzeptierten Normalität geworden“ (Nichtkonventionelle Lebensformen: Entstehung – Entwicklung – Konsequenzen, 1998, Verlag Leske + Budrich, Seite 67). Die Akzeptanz von nichtehelichen Lebensgemeinschaften scheint heute gerade unter denen am größten zu sein, die die Protestbewegung vor ca. 35 Jahren nur vom Hörensagen kennen. 1995 machte nämlich die Gruppe der 18- bis 35jährigen zwei Drittel aller unverheirateten Paare aus (ebenda, Seite 75).
Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts stieg die Zahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften in Deutschland in der Zeit zwischen 1991 und 2000 um 50 Prozent. Für beide Kategorien solcher Gemeinschaften – mit bzw. ohne Kinder – war die Zunahme gleich stark. Im Mai 2000 gab es 600 000 nichteheliche Paare mit Kindern und 1,5 Millionen ungetraute Paare ohne Kinder.
Den 2,1 Millionen nichtehelichen Gemeinschaften in Deutschland stehen 19,5 Millionen Ehepaare gegenüber (Tendenz: gleichbleibend). Die Partnerschaften ohne Trauschein stellten vor zwei Jahren 9,7 Prozent aller Lebensgemeinschaften hierzulande dar.
In anderen Industrieländern sieht es ähnlich aus. Die Zeitschrift U.S. News & World Report berichtete vor zwei Jahren, daß „außereheliche Lebensgemeinschaften in den USA sieben Prozent aller dortigen Lebensgemeinschaften ausmachen“ (13. März 2000). Gegenüber 1970 hat sich der Anteil solcher Partnerschaften in den USA siebenfach vergrößert (Information Please Almanac, 1997, Seite 434).
In Schweden „leben fast alle Eheleute bereits vor der Eheschließung zusammen, und ungefähr die Hälfte aller Geburten wird in nichtehelichen Lebensgemeinschaften verzeichnet“ (Andrew Cherlin, Public And Private Families: An Introduction, 1996, Seite 245). Dort machen nichteheliche Partnerschaften 30 Prozent aller Lebensgemeinschaften aus. Frankreich „rangiert zwischen Schweden und den USA“ (Cherlin, Seite 245), und in „Großbritannien leben 75 Prozent aller Verheirateten bereits vor der Ehe zusammen“ (The Economist, 14. Februar 1998).
Bequemlichkeit statt Bindung
Zum Teil ist die wachsende Akzeptanz von nichtehelichen Lebensgemeinschaften auf die Ablehnung der traditionellen Ehe zurückzuführen. Heute ist diese Ablehnung kein gesellschaftspolitischer Protest wie vor 35 Jahren, sondern eher Ausdruck des modernen Zeitgeistes in bezug auf die persönliche Freiheit. Danach soll die Ehe freiheitsberaubend wirken, besonders bei Frauen. In den USA wird in einem für den Unterricht an Hochschulen benutzten Textbuch sogar behauptet, daß „die Ehe negative Auswirkungen auf die geistige Gesundheit von Frauen hat“ (Linda Waite und Maggie Gallagher, The Case for Marriage, Seite 1).
Man könnte fast den Eindruck gewinnen, daß die Benutzung des Wortes Ehe für einige peinlich sei. In Australien benannte sich ein nationaler Eheberatungsdienst [„Marriage Guidance Council of Australia“] kürzlich in „Relationships Australia“ [„Beziehungen Australien“] um. In Großbritannien heißt der frühere Eheberatungsdienst nunmehr „Relate“ [etwa: „Beziehungen“].
Unter denen, die ohne Trauschein zusammenleben, gibt es nicht wenige, die die Bindung einer Ehe nicht eingehen wollen. Die Vorteile einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wünschen sie sich schon, aber bitte ohne die Verpflichtung zur Treue und Opferbereitschaft gegenüber einem Partner – und das womöglich auf Lebenszeit! Im Klartext bedeutet dies, daß sie die Beziehung jederzeit ohne Unannehmlichkeiten beenden können.
Bei dem allgemeinen Wandel in der Nachkriegsgesellschaft werden individuelle Rechte und Wünsche stark betont, Pflichten und Verantwortung finden hingegen weniger Beachtung. In seinem Buch Auf der Suche nach einer öffentlichen Moral sieht Altbundeskanzler Helmut Schmidt ein Ungleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. „Als Antwort auf die vormaligen Unterdrückungen im Obrigkeitsstaat ... formulierten die Väter des Grundgesetzes den Grundrechtskatalog“, schreibt Schmidt. „Dieser Katalog ... kennt nur einen einzigen Grundwert, nämlich die Würde des Menschen, die in Artikel 1 für unantastbar erklärt ist. Im übrigen bleibt es dem einzelnen überlassen, die Grundwerte für sich selbst zu bestimmen“ (Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart, 1999, Seite 73).
Demnach, so Schmidt, hat jedermann „ein Grundrecht auf Egoismus ... Niemals sind nachwachsende Generationen in ähnlichem Maße dazu erzogen worden, sich selbst in den Mittelpunkt zu setzen und die eigenen Interessen und Ansprüche so robust zu vertreten“ (ebenda, Seite 74). In einer Gesellschaft, die Rechte stärker betont als Pflichten, überrascht es nicht, wenn wir heute eine „Inflation der persönlichen Ansprüche“ erleben (ebenda, Seite 183).
Wir meinen, dieser Trend drückt sich u. a. durch die zunehmende Akzeptanz nichtehelicher Gemeinschaften aus. Auf die Bequemlichkeit einer Beziehung mit gemeinsamer Haushaltsführung und -kasse, der Verfügbarkeit des Partners für Unternehmungen und Sex möchte man im Zeitalter der individuellen Ansprüche nicht verzichten; aber bitte ohne Bindung.
Heute gilt für manche gerade die Freiheit, Sex nach Herzenslust und ohne Bindung zu haben, als quasi Recht auf Persönlichkeitsentfaltung. In den seltenen Fällen, in denen es jemand wagt, öffentlich für Sex nur in der Ehe einzutreten – z. B. in einer Talkshow – werden die Ansichten der Person als veraltet, prüde oder schlichtweg lächerlich dargestellt. Sex ist für manche längst nicht mehr Ausdruck der Liebe gegenüber einem Menschen, dem man sich verpflichtet fühlt:
„Auf leichtsinnige, gedankenlose bzw. lässige Weise entwickelte sich Sex in der kurzen Zeitspanne einer einzelnen Generation von dem Akt, in dem treue Liebe gipfelte, zu einer Vorbedingung bzw. Probe der Bereitschaft für eine mögliche emotionale Bindung in der Zukunft“ (Danielle Crittendon, What Our Mothers Didn’t Tell Us: Why Happiness Eludes the Modern Woman, 2000, Seite 30).
In unserer freizügigen Gesellschaft porträtiert oft die Unterhaltungsindustrie Sex außerhalb der Ehe als aufregender oder befriedigender als ehelichen Sex. Manche Forscher stellen jedoch genau das Gegenteil fest. Die im allgemeinen höhere emotionale Bindung in der Ehe kann sich durch eine größere sexuelle Genugtuung ausdrücken: „Die emotionale Bindung verbessert das eigene Geschlechtsleben ... Sex mit jemandem, den Sie lieben, verdoppelt buchstäblich Ihre [eigene] sexuelle Freude, die nicht allein aus der eigenen Genugtuung, sondern auch aus der des Partners resultiert. Die emotionale Verpflichtung einem Partner gegenüber läßt [den eigenen Wunsch nach] Befriedigung des Partners an sich wichtig werden. Eine liebevolle Beziehung als Vorbedingung für eine geschlechtliche Beziehung, Sex als Ausdruck der Liebe und das Bemühen, die sexuellen Bedürfnisse des Partners zu befriedigen, erhöhen die eigene sexuelle Genugtuung.
Liebe und Fürsorge für einen Partner verlagern den Mittelpunkt in einer sexuellen Beziehung von der eigenen Person hinweg auf den Partner zu. Paradoxerweise verschafft mit großer Wahrscheinlichkeit diese nicht an der eigenen Person orientierten Haltung zum Sex beiden Partnern eine größere sexuelle Befriedigung“ (Waite und Gallagher, Seite 89).
Nichteheliche Eheanbahnung
Trotz der Akzeptanz nichtehelicher Lebensgemeinschaften wollen viele dieser Paare heiraten. Amerikaner und Europäer scheinen sich dabei durch den höheren Prozentsatz der europäischen Paare zu unterscheiden, die später eine Ehe eingehen. In den USA gehen schätzungsweise 40 Prozent aller Lebensgemeinschaften auseinander, bevor daraus eine Ehe resultierte. In Deutschland leben schätzungsweise 80 Prozent aller Ehepaare bereits vor der Eheschließung zusammen. In Großbritannien sind es 75 Prozent, und auch in anderen westeuropäischen Ländern ist der Prozentsatz der zusammenlebenden Paare, die später heiraten, ebenfalls höher als in den USA.
Der Wunsch nach einer späteren Ehe scheint also bei einer Mehrheit dieser Zusammenlebenden ein vordergründiges Motiv für die nichteheliche Partnerschaft zu sein. Nach einer Untersuchung „gründeten bis zu 70 Prozent der beteiligten Frauen eine Lebensgemeinschaft mit dem Gedanken, ihren Partner später zu heiraten“ (Ben Young und Dr. Samuel Adams, The 10 Commandments of Dating, 1999, Seite 110).
Der Wunsch nach einer späteren Ehe scheint hingegen bei amerikanischen Männern, die eine nichteheliche Partnerschaft gründen, nicht gleich stark wie bei den Frauen zu sein. In einer nationalen Umfrage verheirateter und unverheirateter Paare „schnitten die Männer in einer nichtehelichen Partnerschaft in bezug auf die Verpflichtung ihrem Partner gegenüber am schlechtesten ab“ (Waite und Gallagher, Seite 85). Ein weiteres Ergebnis derselben Untersuchung war, daß „über einen Zeitraum von einem Jahr zusammenlebende Männer viermal so häufig wie verheiratete Männer ihrem Partner untreu waren“.
Obwohl Frauen in beiden Kategorien ein höheres Maß an Treue aufwiesen, „war die Wahrscheinlichkeit der Untreue bei Frauen in einer nichtehelichen Partnerschaft achtmal so hoch wie bei den befragten Ehefrauen“ (ebenda, Seite 92-93; Hervorhebung durch uns). Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins U.S. News & World Report „gibt es in nichtehelichen Lebensgemeinschaften öfter Untreue, mehr häusliche Gewalt und häufiger Fälle von Depression“ als bei verheirateten Paaren.
Voreheliche „Ehe auf Probe“
Unter vielen Paaren, für die eine spätere Eheschließung in Frage kommt, herrscht die Meinung vor, das Zusammenleben vor der Ehe würde die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Ehe erhöhen. Nach einer Umfrage der amerikanischen Fernsehanstalt NBC „meinen 66 Prozent der Amerikaner im Alter zwischen 18 und 32 Jahren, man sollte vor der Ehe zusammenleben“ (Young und Adams, Seite 104).
Als Begründung für diese Überzeugung wird u. a. das sogenannte „weeding“ [zu Deutsch: „Unkraut jäten“ bzw. aussondern] angeführt. Damit ist ein Prozeß gemeint, bei dem die nichtehelichen Partnerschaften scheitern, in denen einer der Partner – oder beide Partner – nicht das zwischenmenschliche Geschick haben, um die bei jeder engen Beziehung auftretenden Konflikte und Probleme zu lösen.
Die Partnerschaften, die länger halten, sollen durch ihre längere Dauer den „weeding“-Test bestanden haben und somit eine höhere Wahrscheinlichkeit des ehelichen Erfolgs aufweisen. Das hört sich gut an, Untersuchungen scheinen jedoch genau das Gegenteil zu beweisen.
„Die meisten Theorien zur ehelichen Partnerbestimmung sagen für zusammenlebende Paare eine größere Stabilität bei einer späteren Eheschließung voraus. Die Forschung bis dato deutet jedoch das Gegenteil an. Die Scheidungsrate bei Ehepaaren, die vor der Eheschließung zusammenlebten, scheint bedeutend höher zu sein als bei Eheleuten, die vor der Ehe nicht zusammenlebten“ (Demography, August 1995, Seite 438, Hervorhebung durch uns).
Je nach Studie ist die Scheidungsrate bei Ehepaaren, die vorher zusammenlebten, zwischen 50 und 80 Prozent höher als bei Eheleuten, die nicht vor der Ehe zusammenlebten.
Für Partner – ob in einer ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft –, die sich nicht den Verpflichtungen ihrer Beziehung stellen können oder wollen, ist das Risiko einer Auflösung der Partnerschaft größer als bei Menschen, denen das Wohlergehen des Partners zumindest genauso wichtig ist wie das eigene. Eine nichteheliche Gemeinschaft löst eben nicht die Unzulänglichkeiten der menschlichen Natur mit ihrer Neigung, nach innen gerichtet zu sein.
Mehr als eine Partnerschaft ging aufgrund des Pascha-Verhaltens des Mannes in die Brüche, eine Denkweise, die es schon lange vor dem Wort selbst gab. Demosthenes, altgriechischer Redner und Staatsmann des 4. Jahrhunderts v. Chr., meinte beispielsweise dazu: „Liebhaberinnen unterhalten wir zur Freude, Konkubinen zur täglichen Genugtuung und Frauen zum Gebären ehelicher Kinder und zur Pflege des Haushaltes“ (Morton Hunt, The Natural History of Love, 1994 Seite 25).
Und die Kinder?
Eine zu erwartende Begleiterscheinung des Trends zu nichtehelichen Gemeinschaften sind die Kinder solcher Partnerschaften. In den USA z. B. „lebt ein Viertel unverheirateter Mütter zur Zeit der Geburt ihres Kindes mit einem Partner zusammen, und zu vielen anderen nichtehelichen Lebensgemeinschaften gehören Kinder aus früheren Partnerschaften“ (Waite und Gallagher, Seite 38). Einige sind der Ansicht, daß Kinder in einer Lebensgemeinschaft – ganz gleich, wie ihre Zusammensetzung aussieht – nicht benachteiligt sind. Untersuchungen scheinen etwas anderes zu bestätigen: „Im allgemeinen schneiden Kinder, die Teil einer nichtehelichen Gemeinschaft oder zu einer Pflegefamilie gehören, nicht so gut ab wie Kinder, die mit ihren verheirateten biologischen Eltern zusammenleben“ (The American Prospect, 8. April 2002).
Das Grundgesetz schreibt zwar vor, daß unehelichen Kindern „durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft ... wie den ehelichen Kindern“ zu schaffen sind (Art. 6, Pkt. 5). Kann die Gesetzgebung jedoch die verheirateten biologischen Eltern ersetzen?
1948 stellten die Vereinten Nationen in ihrer „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ fest, daß „die Familie die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft ist und Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat hat“. Damit meinte man die natürliche Familie mit verheirateten Eltern und Kindern. Der moderne Trend zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft – oft mit Kindern – und die Häufigkeit von Ehescheidungen – von der oft auch Kinder betroffen sind – „beeinflussen uns auf eine Weise“, so die Psychologin Judith Wallerstein, „die wir noch nicht voll erfassen“ (The Unexpected Legacy of Divorce, 2000, Seite 296; Hervorherbung durch uns).
Die Zeitschrift Gute Nachrichten tritt für die natürliche Familie als Ideal für die „natürliche Grundeinheit der Gesellschaft“ ein. Im Gegensatz zur natürlichen Familie fehlen uns die Erfahrungswerte vergangener Generationen, um andere Formen der Familie als stabilisierend für die Gesellschaft bezeichnen zu können.
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Freizügiger Sex: Die Gefahr für Kinder
Zu den Konsequenzen von freizügigem Sex können Geschlechtskrankheiten, uneheliche Kinder, alleinerziehende Mütter und Kinder ohne Väter gehören. Seit 1960 hat sich in den USA „die Zahl unehelicher Geburten um 511 Prozent erhöht und der Anteil an Familien mit alleinerziehendem Elternteil mehr als verdreifacht“ (Human Life Review, Ausgabe Frühjahr-Sommer 2000).
In Europa „erhöhte sich der Anteil an unehelichen Kindern in Frankreich von drei Prozent in 1975 auf 33 Prozent in 1996. 1990 waren in England und Wales 28 Prozent aller Geburten unehelich“ (Angus McLaren, Twentieth-Century Sexuality: A History, 1999, Seite 213).
Weltweit wird jedes zehnte Baby von einem Teenager zur Welt gebracht. Hierzulande werden jedes Jahr schätzungsweise 7 von 1000 der unter 18jährigen Mädchen schwanger; das sind zwischen 15 000 und 20 000 jährlich. Nach Auskunft von Heinz Krämer, dem Leiter der Pro Familia im Saarland, ist die Zahl der Abtreibungen bei Mädchen unter 18 Jahren bundesweit in den letzten sechs Jahren um 60 Prozent gestiegen. Allein von 2000 auf 2001 hat die Zahl der Abbrüche bei Jugendlichen von 6337 auf 7605 zugenommen (dpa-Meldung vom 24. Juli 2002). Als einen der Hauptgründe für diese Entwicklung nannte Krämer die Tatsache, daß Mädchen heute im Durchschnitt schon mit 16 Jahren zum ersten Mal Sex haben.
Als Teenager Mutter zu sein, ist eine schwere Aufgabe. In vielen Fällen nimmt der Vater nicht an der Entwicklung des Kindes teil, und die Wahrscheinlichkeit, daß die jungen Mütter auf Sozialhilfe angewiesen sein werden, ist viel größer als bei Verheirateten. Nach einer Statistik des US-Sozialministeriums sind uneheliche Kinder bzw. Kinder eines alleinerziehenden Elternteils auch größeren gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Danach ist für solche Kinder „die Gefahr der Kindesmißhandlung um 77 Prozent und die der Vernachlässigung um 87 Prozent höher als bei Kindern einer ehelichen Gemeinschaft mit beiden Eltern“.
Danach können die Freunde unverheirateter Mütter zu einer Gefahr für ihre Kinder werden. Die „Heritage Foundation“ berichtete kürzlich, daß von den jährlich 2000 Kindesmorden jährlich in den USA mehr als ein Viertel von dem männlichen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft verübt wird. Hinzu kommen die Auswirkungen des „Schütteltraumas“, bei dem der Freund einer alleinerziehenden Mutter ihrem Kleinkind durch heftiges Schütteln schwere Körperverletzungen zufügt.
Die verheerenden Auswirkungen der Ehescheidung auf Kinder
Die Auswirkungen der Ehescheidung auf die davon betroffenen Kinder sind weitreichend. In einer detaillierten Langzeitstudie hieß es beispielsweise dazu: „Fünf Jahre nach einer Scheidung litten mehr als ein Drittel der davon betroffenen Kinder unter entweder mäßiger oder schwerer Depression. Zehn Jahre nach der Scheidung schien eine beachtliche Zahl der inzwischen erwachsenen Kinder verstört bzw. ziellos zu sein und wies Leistungsdefizite auf. Fünfzehn Jahre später hatten viele dieser jetzt mehr als 30 Jahre alten Erwachsenen Schwierigkeiten, eine eigene dauerhafte Liebesbeziehung zu gründen ... In grausamer Weise beeinträchtigte das Miterleben einer Scheidung der eigenen Eltern die Fähigkeit der davon betroffenen Kinder in ihrem frühen Erwachsenenleben, starke Beziehungen einzugehen, sowohl beruflich als auch familiär“ (Barbara Dafoe Whitehead, The Divorce Culture, Seite 99).
Eine andere, über 25 Jahre durchgeführte Untersuchung an 131 von Scheidung betroffenen Kindern stellte fest, daß „Adoleszenz unter von Scheidung betroffenen Kindern früher beginnt und im Vergleich zu Kindern, die in intakten Familien aufwachsen, häufiger frühe sexuelle Erfahrungen bei Mädchen und für beide Geschlechter eine höhere Wahrscheinlichkeit von Alkoholmißbrauch und Drogenkonsum bedeutet“ (Judith Wallerstein, The Unexpected Legacy of Divorce, 2000, Seite 299).
Von diesen 131 untersuchten Kindern fing jedes vierte mit Drogen- und Alkoholkonsum vor seinem vierzehnten Geburtstag an (Seite 188). Darüber hinaus stellte man ein paar Jahre später eine große Bereitschaft zum Zusammenleben ohne Trauschein fest. Dazu meinten einige der jungen Frauen, das sei „sicherer als die Ehe“, weil so „das Aussteigen für den Fall, daß man selbst die Beziehung beenden möchte oder der Mann einfach abhaut, einfacher sei“ (Seite 289). Ihre Sichtweise sei auf ein generelles Mißtrauen gegenüber Männern zurückzuführen, das bei der Scheidung der eigenen Eltern entstanden war.
„Das Alleinsein [als junger Erwachsener] ruft Erinnerungen an die einsamen Jahre nach der Scheidung ihrer Eltern und an das Verlassensein wach, das sie so sehr fürchten. Ihre Sehnsucht nach dem Geliebtwerden und die Angst vor Verlust werden ihnen zur Falle. Dieses Amalgam von Angst und Einsamkeit kann zu wechselnden Partnern, einer schnellen Eheschließung und frühen Scheidung und – wenn daraus nicht die richtigen Lehren gezogen werden – zu Wiederholungen der gleichen Fehler führen“ (ebenda, Seite 31-32).
Nicht so bekannt in den USA ist eine Untersuchung des dortigen Justizministeriums, wonach unter 25 000 inhaftierten Jugendlichen „72 Prozent aus geschiedenen Familien“ kamen und „die Wahrscheinlichkeit kriminellen Verhaltens bei einem Kind in einem alleinerziehenden Haushalt siebenmal höher ist als in einer intakten Familie“ (Daniel Amneus, The Garbage Generation, 1990, Seite 179).
Angesichts dieser ernüchternden Studien ist Gottes Stellungnahme zur Auflösung einer Ehe nur zu verständlich: „Denn ich hasse Scheidung, spricht der Herr, der Gott Israels“ (Maleachi 2,16; Elberfelder Bibel).
Die Fänge des freizügigen Sex
Eines der Argumente, mit denen die sexuelle Revolution vor mehr als vier Jahrzehnten die Moralvorstellungen einer ganzen Generation prägte, lautete: Freizügiger Sex ohne Verpflichtungen ist gut. Sex vor oder außerhalb der Ehe sollte demnach nicht nur Spaß machen, sondern auch befreiend wirken und so positiv für die geistige Gesundheit sein. 40 Jahre später sind die „Früchte“ der sexuellen Revolution in Frage zu stellen. Neben der Tatsache, daß freizügiger Sex auf Beziehungen und Emotionen belastend wirkt – statt sie zu fördern –, hat verantwortungsloser Sex nachweislich zur erhöhten Verbreitung von Geschlechtskrankheiten beigetragen. Die Fakten sprechen für sich:
• „Weltweit wird die Zahl geschlechtlich übertragener Infektionen auf mehr als 300 Millionen jährlich geschätzt“ (Johns Hopkins Family Health Book, 1999, Seite 861).
• „Heterosexueller Geschlechtsverkehr ist zur Hauptursache neuer HIV-Infektionen geworden. Weltweit sind über 90 Prozent aller neuen AIDS-Infektionen auf heterosexuellen Verkehr zurückzuführen“ (S.I. McMillen, M.D., and David E. Stern, M.D., None of These Diseases, 2000, Seite 111).
• „In den USA verlieren mehr Kinder einen Elternteil durch AIDS als durch Verkehrsunfälle“ (McMillen und Stern, Seite 115).
• „Man schätzt, daß AIDS in den nächsten Jahrzehnten an die 300 Millionen Todesopfer fordert wird – fast die Gesamteinwohnerzahl der EU-Mitgliedsländer“ (McMillen und Stern, Seite 116).
• „Dr. Susan Weller von der University of Texas befaßte sich mit allen Studien zu geschlechtlich übertragbaren Krankheiten und deren Verhütung durch Kondome. In der Fachzeitschrift Social Science and Medicine faßte sie das Ergebnis ihrer Recherchen zusammen: ,Studien über die Infektion mit HIV deuten an, daß Kondome das Risiko einer HIV-Infektion um bis 69 Prozent reduzieren‘ ... Zur AIDS-Verhütung setzt die Welt ihre Hoffnung also auf ein Mittel, das zu ca. 30 Prozent nicht wirksam ist. Da kann von Safer Sex keine Rede sein ... Ein Fachartikel für Ärzte in der Zeitschrift Patient Care räumte ein, daß ,die Wirksamkeit von Kondomen zur Verhütung geschlechtlich übertragbarer Krankheiten nur zwischen 30 und 60 Prozent liegt‘ “ (McMillen und Stern, Seite 144-145).
• „Die Zahl der Infektionen mit Herpes genitalis in den USA wird auf 45 Millionen geschätzt; dort gibt es jährlich eine Million neue Infektionen. Proportional zur Bevölkerungszahl ist der Zuwachs an geschlechtlich übertragenen Krankheiten unter den westlichen Ländern am größten in den USA“ (Psychology Today, Januar-Februar 2002).
• Chlamydien, die pochende Schmerzen im Unterleib auslösen können, „sind die häufigste Ursache für Geschlechtskrankheiten und eine Hauptursache für Unfruchtbarkeit bei Frauen ... Zehn Prozent gesunder junger Männern sind Chlamydien-Träger“ (McMillen und Stern, Seite 123).
• „In Großbritannien stellte man in den letzten fünf Jahren eine bemerkenswerte Zunahme an Infektionen mit Chlamydien (76 Prozent), Tripper bzw. Gonorrhöe (55 Prozent) und Syphilis (54 Prozent) fest ... Die höchsten Raten geschlechtlich übertragener Infektionen sind in der Altersgruppe 16-24 Jahre zu verzeichnen“ (British Medical Journal,12. Mai 2001).
• In Großbritannien stieg die Zahl geschlechtlich übertragener Infektionen von 624 000 im Jahre 1990 auf fast 1,25 Millionen im Jahre 1999 (The Observer, 8. April 2001).
Die Konsequenzen von freizügigem Sex vor der Ehe können sich erst nach der Eheschließung zeigen. Ein neuer Ehemann kann z. B. Träger von Herpes genitalis sein, ohne es vor der Heirat gewußt zu haben. Durch Geschlechtsverkehr mit seiner Ehefrau, mit der er im Gegensatz zu seinen bisherigen Partnerinnen eine längerfristige Beziehung einging, infiziert er sie mit dem Virus. Später entdeckt sie im Genitalbereich schmerzhafte, die Haut entstellende Wunden – Auswirkungen der Infektion mit Herpes genitalis. Eine mit Herpes genitalis infizierte Frau läuft bei einer Geburt das Risiko, ihr Kind mit dem Virus anzustecken.
40 Jahre nach dem Einzug der sexuellen Revolution ziehen wir das Fazit: Der einzig wirksame Safer Sex ist die Enthaltsamkeit beider Partner vor der Ehe.